VG Theres

Bürgerbüro

Rathausstraße 3

97531 Theres

Telefon: 09521 / 9234 - 24, -25 oder -35

E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg.theres.de

Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein ab 10 Jahre: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Es wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte nach der Beantragung vorbei oder schicken Sie es beschriftet zur VG Theres.
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: 35,00 €
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Verlängerung des Fischereischeins: 5,00 €
  • Jugendfischereischein: 5,00 €
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 15,00 €

Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: 40,00 €
  • Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter
  • Jugendfischereischein: 10,00 €
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 30,00 €

Die Zahlung kann bei Abholung des fertigen Ausweises oder bei Abgabe des Antrags bzw. Passfotos im Bürgerbüro der VG Theres erfolgen.

Weitere Hinweise:

  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

VG Theres

Bürgerbüro

Rathausstraße 3

97531 Theres

Telefon: 09521 / 9234 - 24, -25 oder -35

E-Mail: Einwohnermeldeamt@vg.theres.de

Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins

Antragsteller
Angaben zum Fischereischein
Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen:

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Hinweis: Die nachfolgenden Dokumente werden im Original benötigt.

  • Ein aktuelles Lichtbild (Maße 45 mm x 35 mm)
  • Prüfungszeugnis über das Bestehen der Staatlichen Fischerprüfung

Sie können diese persönlich vorbeibringen oder per Post an folgende Adresse schicken:

 

VG Theres

Bürgerbüro

Obertheres

Rathausstraße 3

97531 Theres

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