Steuern und Gebühren

Rathausstraße 3

97531 Theres

Telefon: 09521 / 9234 - 13 oder -14

E-Mail: Steuern@vg.theres.de

Hundesteuer abmelden

 

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MERKBLATT

Hundesteuer und Anzeigepflicht der Hundehalter

 

  1.  Hunde ab dem Alter von 4 Monaten unterliegen der gemeindlichen Jahressteuer, somit ist jeder Hund der gemeindlichen Steuerverwaltung anzuzeigen.
     
  2. Wird keine Anmeldung vorgenommen erfolgt diese von Amtswegen. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Hundehalter zu tragen.
     
  3. Endet die Hundehaltung durch Verendung, Umzug oder Halterwechsel nach dem 1. April ist der Hundehalter zur Zahlung der Jahressteuer verpflichtet. Bei Anschaffung eines Ersatzhundes im selben Jahr entsteht für das laufende Jahr keine neue Steuerpflicht.
     
  4. Die Hundesteuer ist zum 01. jeden Jahres fällig. Bei Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates wird die Steuer zum 30.04. eines jeden Jahres eingezogen.
     
  5. Die Hundesteuersatzungen der jeweiligen Gemeinden gelten entsprechend.

          Hundesteuersatzung Gädheim

          Hundesteuersatzung Theres

          Hundesteuersatzung Wonfurt

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. 

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Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

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Abgabepflichtiger Hundebesitzer

Beschreibung des Hundes

Hinweis: Wird die Hundemarke nicht abgegeben, weisen wir darauf hin, dass die Weiterverwendung satzungsbedingt nicht zulässig ist.