Steuern und Gebühren

Rathausstraße 3

97531 Theres

Telefon: 09521 / 9234 - 13 oder -14

E-Mail: Steuern@vg.theres.de

Die Anmeldung zur Hundesteuer

 

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden

MERKBLATT

Hundesteuer und Anzeigepflicht der Hundehalter

 

  1.  Hunde ab dem Alter von 4 Monaten unterliegen der gemeindlichen Jahressteuer, somit ist jeder Hund der gemeindlichen Steuerverwaltung anzuzeigen.
     
  2. Wird keine Anmeldung vorgenommen erfolgt diese von Amtswegen. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Hundehalter zu tragen.
     
  3. Endet die Hundehaltung durch Verendung, Umzug oder Halterwechsel nach dem 1. April ist der Hundehalter zur Zahlung der Jahressteuer verpflichtet. Bei Anschaffung eines Ersatzhundes im selben Jahr entsteht für das laufende Jahr keine neue Steuerpflicht.
     
  4. Die Hundesteuer ist zum 01. jeden Jahres fällig. Bei Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates wird die Steuer zum 30.04. eines jeden Jahres eingezogen.
     
  5. Die Hundesteuersatzungen der jeweiligen Gemeinden gelten entsprechend.

              Hundesteuersatzung Gädheim

              Hundesteuersatzung Theres

              Hundesteuersatzung Wonfurt

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Steuern und Gebühren

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Telefon: 09521 / 9234 - 13 oder -14

E-Mail: Steuern@vg.theres.de

Hundesteuer-Anmeldung

 

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Abgabepflichtiger Hundebesitzer / Ort der Hundehaltung

Hundedaten

Dabei spielt ein bestandener Wesenstest keine Rolle.

Liste der Kampfhunde

falls nicht bekannt, bitte den ungefähren Zeitpunkt angeben.

Art der Hundehaltung

Steuerermäßigung gilt bei Hundehaltung in einer Einöde, außerhalb geschlossener Ortschaften und für Berufshunde

 

Steuerbefreiung gilt für Polizei-, Behörden-, Blinden- und BRK-Hunden

 

Jedoch nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.