Renten- und Sozialamt

Rathausstraße 3

97531 Theres

Telefon: 09521 / 9234 - 23

E-Mail: swetlana.sziedat@vg.theres.de

 

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

zur Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (EU Parkausweis)

gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an die Verwaltungsgemeinschaft Theres senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:

  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Wer kann einen Antrag auf Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen beantragen:

Einer der folgende Punkte ist erfüllt:

  • Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG)
  • Blinde (Merkzeichen Bl)
  • Beidseitige Amelie oder Phokomelie (z.B. Contergan-Geschädigte) oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen

 ODER

 

  • Menschen mit Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80

          und

          mit Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der

          Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)

          und

          mit Merkzeichen "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung)

 

ODER

 

  • Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70

          und

          Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane mit einem Grad

          der Behinderung (GdB) von wenigstens 50

          und

          Merkzeichen "G" und "B"

 

Antragsteller/-in
Angaben zum Schwerbehindertenausweis

Link zum Antrag auf Feststellung einer Behinderung

Klicken Sie auf das Plus, sofern Sie mehrere Dokumente hochladen möchten.

Wichtiger Hinweis

Bitte folgende Unterlagen persönlich bei der VG Theres vorzeigen bzw. abgeben:

  • 1 aktuelles Lichtbild (für den Ausweis)
  • den Schwerbehinderten-Ausweis / Schwerbeschädigten-Ausweis
  • Feststellungsbescheid des ZBFS
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