Verwaltungsgemeinschaft Theres

Rathausstraße 3

97531 Theres

Telefon: 09521 / 9234 - 24, - 25 oder -35

Einwohnermeldeamt@vg.theres.de

Erlaubnis zur Plakatierung

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an die Verwaltungsgemeinschaft Theres senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Verwaltungsgemeinschaft Theres

Rathausstraße 3

97531 Theres

Telefon: 09521 / 9234 - 24, - 25 oder -35

Einwohnermeldeamt@vg.theres.de

Erlaubnis zur Plakatierung

Antragstellende Person

Angaben zum Anlass

Angaben zu Plakaten / Plakatständern

mögliche Aufstellorte: 

Verschiedene Größen über das Pluszeichen (+) einfügen

Verschiedene Größen über das Pluszeichen (+) einfügen

Verschiedene Größen über das Pluszeichen (+) einfügen

Hinweis: 

Außerhalb dieser Stellen darf keine Plakatierung vorgenommen werden sowie die Sichtdreiecke bei Einmündungen müssen frei bleiben. Die Plakate und Plakatständer müssen verkehrssicher sein und dürfen die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Plakate an Straßenlaternen, Straßenschildern, Verkehrszeichen oder Ahnlichem sind nicht erlaubt.
Der Antrag muss spätestens eine Woche vor Beginn der Plakatierung beim Ordnungsamt eingehen. 

Die Bauhöfe der Gemeinde erhalten eine Abschrift zur Kontrolle der Standorte und Kontrolle über die Abnahme der Plakate. Bei Zuwiderhandlungen werden die Bauhöfe ermächtigt, die Plakate konstenpflichtig zu beseitigen.

Sie können den Antrag nur absenden, wenn Sie sich im BayernID mit Personalausweis oder Elster-Konto authentifiziert haben.


weiter nur für Behörde

Der Eingang des oben genannten Antrages wird bestätigt und genehmigt.

Zusätzlich werden

all fields marked with a (*) are required and must be filled out