Verwaltungsgemeinschaft Theres

Rathausstraße 3

97531 Theres

Telefon: 09521 / 9234 - 24, -25, -35

Einwohnermeldeamt@vg.theres.de

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG))

Antragsteller / Wohnungsgeber
Wohnungsgeber / Eigentümer

Angaben zur Wohnung in die eingezogen wird

Folgende Person/en ist/sind in die angegebene Wohnung eingezogen

Hinweis - Unterschrift

Bitte beachten Sie, dass die Wohnungsgeberbestätigung in gedruckter Form mit Original-Unterschrift zur Vorsprache bei der Meldebehörde vorzulegen ist.

Drucken Sie die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung bitte aus und übergeben diese an den Mieter.

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