FB 34 Wasserrecht und Naturschutz  

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Anzeige einer Brunnenbohrung

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Duch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Anzeige einer Brunnenbohrung

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

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Alternativenprüfung

Alternativenprüfung - Verwendung von gespeichertem Niederschlagswasser

Anzeige einer Brunnenbohrung

Entnahmemenge



Es wird um Überprüfung und Mitteilung gebeten, ob es sich um eine erlaubnisfreie Benutzung nach § 46 WHG, Art. 29 BayWG handelt oder ob eine Erlaubnis nach Art. 15 BayWG erforderlich ist.

Hinweise
  • Die Errichtung von Brunnen in Wasserschutzgebieten ist grundsätzlich verboten.
  • Mit der Bohrung dürfen nur qualifizierte Brunnenbohrfirmen beauftragt werden, die die fachlichen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäß niedergebrachte Bohrung erfüllen. Von der Fachfirma ist eine Dokumentation der Bohrung zu erstellen.
  • Folgende Unterlagen sind spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Bohrarbeiten vorzulegen: 
  • Brunnenausbauplan mit Bohrbericht 
    • Brunnenzeichnung mit geologischem Profil sowie zeichnerischer Darstellung des Brunnenkopfes
    • Schichtenverzeichnis einschl. Ruhewasserspiegel und Höhenlage der ersten Zuflusszone
    • Pumpversuchsprotokoll und -diagramm
    • Lageplan mit eingemessenem Bohrpunkt 
  • Alternativenprüfung
    • Grundwasser ist vorrangig für höherwertige Zwecke vorzuhalten. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist in erster Linie bei der Errichtung neuer Entnahmeanlagen eine Versorgung mit gespeichertem Niederschlagswasser anzustreben. Eine oft kostengünstige Alternative zum Brunnen ist die Errichtung einer Zisterne zur Speicherung von Dachflächenwasser. Scheiden diese Möglichkeiten aus, kann der Wasserbedarf aus dem oberflächennahen Grundwasser gedeckt werden. Ein entsprechender Nachweis ist durch eine Alternativenprüfung zu führen und der Bohranzeige beizulegen
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