FB 34 Wasserrecht und Naturschutz  

E-Mail: hilfe@landratsamt-hassberge.de

BürgerKonto Login
Ihre Daten
Angaben
weitere Angaben
senden

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme

Hiermit beantrage ich die Neuerteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grund- bzw. Oberflächenwasser gemäß § 10 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG.

Geplante Entnahmemenge

Für mehrere Entnahmestellen drücken Sie bitte aus das Plus-Symbol

Geplante Entnahmemenge

Für mehrere Entnahmestellen drücken Sie bitte aus das Plus-Symbol

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme

Eingesetzte Pumpe
Grundstücke, die bewässert werden sollen

Um weitere Flurnummern anzugeben, drücken sie bitte das Plus. 

Bewässerung

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme



Angaben zu konkurrierenden Nutzungen bei Grundwasserentnahmen
weitere Angaben
Hinweise
  • Für die Bearbeitung von wasserrechtlichen Anträgen entstehen Kosten (Gebühren und Auslagen). 
  • In den Lageplänen muss der Brunnenstandort bzw. die Entnahmestelle gekennzeichnet sein. Transportleitungen müssen farbig eingezeichnet und die zu beregnenden Flächen müssen farbig markiert sein.
  • Der Brunnenausbauplan mit Bohrbericht, Grundwasserstandsmessungen während des Baus, Schichtenverzeichnis (Höhenangaben bezogen auf mNHN), Pumpversuchsprotokoll und Diagramme), Brunnenzeichnung mit geologischem Profil sowie zeichnerischer Darstellung des Brunnenkopfes ist bei Grundwasserentnahmen beizulegen.
  • Sind Entwässerungseinrichtungen vorhanden, sind diese darzustellen.
  • Bei landwirtschaftlichen Bewässerungen ist die Fruchtfolge mit dem Bedarfsnachweis für ein Normaljahr und ein Trockenjahr beizulegen.
  • Sofern neue Planunterlagen notwendig sind, wird empfohlen, die Pläne von Fachbüros erstellen zu lassen, die einschlägige Erfahrungen auf dem wasserwirtschaftlichen Sektor haben. Für die allgemeine Gestaltung der Unterlagen gilt gemäß § 2 WPBV folgendes:
    • Es sollen Planzeichen nach der Anlage zur Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl 1 1991,58) verwendet werden. Für dort nicht festgesetzte Zeichen die Planzeichen nach DIN 2425.
    • Höhenangaben sind in das amtliche Höhennetz einzubinden, d. h. alle Höhen sind über Normalhöhen-Null (NHN) anzugeben. Das Höhenbezugssystem ist zu benennen.
    • Alle Unterlagen müssen mit Datum versehen und vom Vorhabensträger und vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

 

Unklarheiten zum Umfang und Inhalt der vorzulegenden Pläne und Beilagen sollten möglichst vor Antragsstellung mit dem Landratsamt Haßberge bzw. den Fachstellen abgeklärt werden. Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert oder es kann auf einzelne Unterlagen verzichtet werden (§ 1 Abs. 3 WPBV).

Bitte unterschreiben Sie nach dem Drucken hier: 

Ort, Datum: 

Unterschrift: 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out