FB 34 Wasserrecht und Naturschutz  

E-Mail: hilfe@landratsamt-hassberge.de

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbringen von Erdsonden in das Grundwasser

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbringen von Erdsonden in das Grundwasser

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbringen von Erdsonden in das Grundwasser

Hiermit beantrage ich die Neuerteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einbringen von Erdwärmesonden in das Grundwasser gemäß § 10 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG.

Bohr- und Brunnenbaufirma
Fachbüro

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbringen von Erdsonden in das Grundwasser

Anschrift der Baustelle
Angaben zu der/den Bohrung/en

Lage: 

(Hinweis: Bitte auch Angaben zu Datenquellen wie z.B. Befragung Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt, Kreisverwaltungsbehörde, Bayer. Geol. Landesamt)

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbringen von Erdsonden in das Grundwasser

Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb

(Sicherheitsdatenblatt in der Anlage; Die Soleflüssigkeit einschl. der Korrosionsinhibitoren darf max. in der Wassergefährdungsklasse 1 mit Fußnote 14 eingestuft sein)

Vorgesehene Abdichtung

(Verpressung der Erdwärmesonde von unten nach oben gem. Standardleistungen)

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbringen von Erdsonden in das Grundwasser

Anlagen
Dokumentation nach Fertigstellung der Erdwärmesonde/n

Die Fertigstellung der Sonden teilt der Antragsteller dem Landratsamt Haßberge spätestens vier Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten mit. Hierzu sind die erforderlichen Unterlagen (Dokumentationen) vorzulegen.

 

Der Bauherr und das Bohrunternehmen verpflichten sich, nicht von den oben angegebene Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen und garantieren, bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, um negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und/oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden. Grundlage für die Ausführung der Arbeiten ist der „Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden“, die VDI-Richtlinie 4640 „Thermische Nutzung des Untergrundes“ und die einschlägigen Merkblätter des Bayer. Landesamtes für Wasserwirtschaft. Bei notwendigen Abweichungen vom Bohrprogramm, wesentlichen Abweichungen von der in der Anzeige angegebenen geologischen Schichtenfolge bzw. den erwarteten Grundwasserverhältnissen und bei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes wird die Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich verständigt. Die Stilllegung der Erdwärmesonde/n und Nutzungsänderungen, z.B. Erhöhung der Heizleistung, Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe bzw. des Kältemittels wird der Kreisverwaltungsbehörde vorab unaufgefordert angezeigt. Bei Eigentümerwechsel gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.

Bitte unterschreiben Sie nach dem Drucken hier: 

Ort, Datum: 

Unterschrift: 

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