FB 34 Wasserrecht und Naturschutz  

E-Mail: hilfe@landratsamt-hassberge.de

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Bau- und Nutzungsanzeige für Erdwärmekollektoren (§ 49 WHG, Art. 30 BayWG)

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Bau- und Nutzungsanzeige für Erdwärmekollektoren (§ 49 WHG, Art. 30 BayWG)

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Bau- und Nutzungsanzeige für Erdwärmekollektoren (§ 49 WHG, Art. 30 BayWG)

Hiermit zeige ich an, dass ich eine Erdwärmekollektorenanlage errichten möchte. 

Ausführende Bau- und Bohrfirma
Beschreibung der Anlage

Maße der Kollektoren / Körbe


Bau- und Nutzungsanzeige für Erdwärmekollektoren (§ 49 WHG, Art. 30 BayWG)

Ausführung des Vorhabens
Wasserschutzgebiet

Es wird um Überprüfung und Mitteilung gebeten, ob es sich um eine erlaubnisfreie Benutzung nach § 46 WHG, Art. 29 BayWG handelt oder ob eine Erlaubnis nach Art. 15 BayWG erforderlich ist.

Erklärung

• Der Bauherr und die ausführende Baufirma verpflichten sich, nicht von den in der Anzeige angegebenen Größenordnungen und Verfahrensweisen abzuweichen und garantieren bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, um negative Beeinträchtigungen des Untergrundes und / oder des Grundwassers nachhaltig zu vermeiden. Grundlage für die Ausführung der Arbeiten ist die VDI Richtlinie 4640 „Thermische Nutzung des Untergrundes“ Blatt 1 und 2. Insbesondere ist die Dichtheit der Kollektoren durch eine Druckprüfung nachzuweisen und zu dokumentieren.

 

• Zur Verfüllung der Ausschachtungen (bei Körben) darf nur schadstofffreier Erdaushub ohne scharfkantige Steine verwendet werden. Alternativ wird ein Bodenaustausch mit Humus-Sandgemisch oder Sand mit hohem organischen Anteil empfohlen.

 

• Bei wesentlichen Abweichungen von der in der Anzeige angegebenen Bauausführung bzw. den zu erwarteten Grundwasserverhältnissen und bei auftretenden Störungen während des Arbeitsablaufes wird das Landratsamt Haßberge bzw. das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen unverzüglich verständigt

 

. • Alle Nutzungsänderungen der Erdwärmekollektoren (z. B. Erhöhung der Heizleistung, Nutzung zu Kühlzwecken oder Austausch der Wärmepumpe bzw. des Kältemittels) werden dem Landratsamt Haßberge vorab unaufgefordert angezeigt. Dies gilt auch für die Stilllegung der Kollektoren. Nach Stilllegung ist die Sole bzw. Wärmeträgerflüssigkeit restlos auszuspülen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle Sondenrohre sind dicht und permanent zu verpressen.

 

• Dem Bauherrn ist bekannt, dass er für den sachgemäßen Betrieb und die vorschriftsmäßige Wartung der gesamten Anlage verantwortlich ist und dass er deshalb für Schäden, die durch den unsachgemäßen Bau oder Betrieb der Kollektorenanlage hervorgerufen werden, haftet. Bei Auftreten von Leckagen ist das Landratsamt Haßberge und das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen unverzüglich zu informieren.

 

• Bei einem Eigentümerwechsel gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.

Hinweise und Empfehlungen

• Zum Schutz nachbarschaftlicher Rechte sollten jeweils angemessene Abstände der Erdwärmekollektoren von den Grundstücksgrenzen eingehalten werden.

 

• Im Bereich der Erdwärmekollektoren sollte auf eine Bepflanzung mit tief wurzelnden Bäumen und Sträuchern verzichtet werden.

 

• Es wird empfohlen, mit einem Fachinstallateur für Wärmepumpen einen Wartungsvertrag abzuschließen, der u. a. eine jährliche Funktionskontrolle der Druckeinrichtung enthält. Die Kontrolle empfehlen wir zu dokumentieren.

Bitte unterschreiben Sie nach dem Drucken hier: 

Ort, Datum: 

Unterschrift: 

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