AB 32.3 Denkmalpflege und Gutachterausschuss 

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Beschreibung der Maßnahme
an die untere Denkmalschutzbehörde senden

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

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Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Anmeldung mittels ELSTER Zugangsdaten oder digitaler Personalausweis 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Hinweise zum Antrag und zur Bereitstellung von Zuwendungen durch das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege


Hinweis: 

Der Förderantrag ist für alle Fördergeber (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Unterfränkische Kulturstiftung und Landesstiftung) gültig. 

 

Zuwendungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege und nach Maßgabe der allgemeinen Haushaltsbestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.


Vor Stellung des Antrages sollte unbedingt ein Gespräch mit
dem zuständigen Referenten des Bayer. Landesamtes für
Denkmalpflege geführt werden, der bei der Unteren Denkmalschutzbehörde
regelmaßig Sprechtage abhällt, deren
Termine Sie dort erfragen können. Untere Denkmalschutzbehörden
sind die Landratsämter, die kreisfreien Städte und
die Großen Kreisstädte. Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde
können Sie auch den für jede Maßnahme an einem Baudenkmal
notwendigen Antrag auf baurechtliche Genehmigung
oder Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz
stellen.


Bitte den Antrag der Unteren Denkmalschutzbehörde zuleiten
und nicht direkt die Fördergeber. 

Antragsteller
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

\\n\\n

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

ELSTER spezifischer Wert. Mögliche Ausprägungen: StNr (bei einem Organisationszertifikat) oder IdNr (bei einem persönlichen Zertifikat)
Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ort des Denkmals

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

Zu Maßnahmen des üblichen Bauunterhalts kann das Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege grundsätzlich keine Zuwendungen
bewilligen; gefördert werden können nur die reinen denkmalpflegerischen
Mehraufwendungen.

Mit der Bau- bzw. Restaurierungsmaßnahme, für die Sie eine
Zuwendung des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege beantragen,
dürfen Sie erst nach Bewilligung des Zuschusses
beginnen, es sei denn, daß die Zustimmung zum vorzeitigen
Baubeginn erteilt ist. Bitte erteilen Sie also noch keine
Aufträge, bevor dem vorzeitigen Baubeginn nicht zugestimmt
oder ein Zuschuß bewilligt ist.
Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ist die Zustimmung
zum vorzeitigen Baubeginn bei der Stelle (staatliche
Behörde, Bezirk, Landkreis, Gemeinde bzw. Stadt) zu beantragen,
bei der für die Maßnahme der höchste Zuschuß beantragt
wird. Bei erteilter Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn beachten
Sie bitte, daß nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
die Maßnahme beendet wird, eine Bezuschussung durch das
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege grundsätzlich nicht mehr
erfolgt. Der vorzeitige Baubeginn fällt daher, was den möglichen
Zuschuß anbelangt, in das ausschließliche Risiko des
Bauherrn.
Bitte beachten Sie bei der Durchführung der Maßnahme, für
die dem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt oder ein Zuschuß
bewilligt wurde, die denkmalpflegerischen Auflagen des Bayer.
Landesamtes für Denkmalpflege, um die eventuelle Bewilligung
oder Auszahlung eines Zuschusses nicht zu gefährden.

Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ersetzt nicht die
Baugenehmigung bzw. die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Finanzierugnsplan


Eigenbeteiligung 

Eigenmittel (Barmittel) 


Eigenleistung (Wert in EUR)

Bitte setzen Sie in den Finanzierungsplan in den Zeilen „Eigenleistung“
und „Sachwerte“ den Wert der Leistungen und Arbeiten
ein, die von Ihnen unentgeltlich erbracht werden (z. B. eigene
Mitarbeit bei der Maßnahme, Nachbarschaftshilfe, Vewendung
von Baumaterial aus eigenen Beständen).


(Hand- und Spanndienst)
Sachwerte (Wert in EUR)


Sonstige Mittel:

( Bewilligungsstelle, Programm) 


Gemeinde (falls bereits bekannt) 


Landkreis (falls bereits bekannt) 


Bezirk (falls bereits bekannt) 


Landesstiftung (falls bereits bekannt) 


Hiermit beantragter Zuschuss des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege  (falls bereits bekannt) 

Bitte beziffern Sie den beantragten Zuschuß genau, da die
Beantragung beispielsweise eines „höchstmöglichen Zuschusses“
nicht genügt. Darlehen können vom Bayerischen Landesamt
für Denkmalpflege nicht gewährt werden. Zuschüsse von
weniger als 2.500,- Euro werden grundsätzlich nicht gewährt.
Im Übrigen erfolgt eine Förderung nur, wenn die zuwendungsfähigen
Kosten 5.000,- Euro übersteigen. Baumaßnahmen im
kommunalen Bereich werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen
Kosten 25.000,- Euro übersteigen.
Ausnahmen von Mindestkosten sind möglich, wenn die Förderung
überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt.




Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Füllen Sie diese Aufgliederung bitte entsprechend den beigefügten
Kostenvoranschlägen der Firmen oder der Kostenschätzung
des Architekten aus.

Aufgliederung der veranschlagten Kosten lt. beigefügten Kostenvoranschlägen
oder Kostenschätzungen des Architekten

(Die Bescheinigung ist nach Abschluß der Maßnahme unter Vorlage entsprechender Rechnungsbelege gesondert beim
Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege – Steuerstelle – zu beantragen).


Wichtiger Hinweis: 


Mit der Bau- bzw. Restaurierungsmaßnahme, für die Sie eine Zuwendung des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege beantragt
haben, dürfen Sie erst nach Bewilligung des Zuschusses beginnen, es sein denn, daß die Zustimmung zum vorzeitigen
Baubeginn erteilt ist (vgl. hierzu im einzelnen die „Hinweise zum Antrag und zur Bereitstellung von Zuwendungen durch
das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege“ auf Seite 3, Nr. 5).

 

 

Für die Bearbeitung Ihres Antrages müssen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. 

Ihr Antrag wird an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ,  die Unterfränkische Kulturstiftung und die Bayerische Landessitftung weitergeleitet. 

Bitte unterschreiben Sie nach dem Drucken hier: 

Ort, Datum: 

Unterschrift: 

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