Regelpläne B I
Innerörtliche Straßen
Arbeitsstellen von längerer Dauer im Fahrbahnbereich
Best.-Nr./Regelplan - Bezeichnung
080-B I/1 Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich oder mit geringer Einengung
080-B I/2 Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich und mit deutlicher Einengung
080-B I/3 2-streifige Fahrbahn mit geringer Einengung (analog bei Richtungsfahrbahn)
080-B I/4 2-streifige Fahrbahn mit Verkehrsführung über Behelfsfahrstreifen (analog bei Richtungsfahrbahn)
080-B I/5 2streifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung und geringer Verkehrsstärke - Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen
080-B I/6 2-streifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung - Verkehrsregelung durch Lichtsignalanlage
080-B I/7 2-streifige Fahrbahn mit Arbeitsstelle in Fahrbahnmitte
080-B I/8 2-streifige Fahrbahn mit beidseitiger Einengung mit geringer Verkehrsstärke - Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen
080-B I/9 4-streifige Fahrbahn mit Sperrung eines rechten Fahrstreifens bzw. 3-streifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der 2-streifigen Richtung - Führung über Seitenstreifen
080-B I/10 4-streifige Fahrbahn mit Sperrung eines linken Fahrstreifens bzw. 3-streifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der 2-streifigen Richtung - Führung über Seitenstreifen
080-B I/11 4-streifige Fahrbahn mit Sperrung eines rechten Fahrstreifens bzw. 3-streifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der 2-streifigen Richtung
080-B I/12 4-streifige Fahrbahn mit Sperrung eines linken Fahrstreifens bzw. 3-streifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der 2-streifigen Richtung
080-B I/13 4-streifige Fahrbahn mit Sperrung der beiden linken Fahrstreifen
080-B I/14 4-streifige Fahrbahn mit Sperrung der Fahrstreifen einer Richtung
080-B I/15 3-streifige Fahrbahn mit Sperrung der 1-streifigen Richtung
080-B I/16 2-streifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung - Einbahnstraßenregelung - ggf. Einrichtung einer Umleitung
080-B I/17 Sperrung einer Straße - ggf. Einrichtung einer Umleitung
Regelpläne B II
Innerörtliche Straßen
Arbeitsstellen von längerer Dauer im Geh- und Radwegbereich
Best.-Nr./Regelplan – Bezeichnung
080-B II/1 Arbeitsstellen für Geh- und/oder Radwegen
080-B II/2 Paralleler Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges (bei Sperrung des Gehweges analog) geringe Einengung der Fahrbahn (bei Richtungsfahrbahn analog)
080-B II/3 Paralleler Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges (bei Sperrung des Gehweges analog) geringe Einengung der Fahrbahn (bei Richtungsfahrbahn analog)
080-B II/4 Paralleler Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges und Einengung des Gehweges - Notweg auf der Fahrbahn (bei Richtungsfahrbahn analog)
080-B II/5 Gehweg-Vollsperrung, Notweg auf der Fahrbahn, Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich mit geringer Einengung
080-B II/6 Gehweg-Vollsperrung, Notweg auf der Fahrbahn (bei Notweg auf dem Seitenstreifen analog), Straße mit geringer Verkehrsstärke oder im geschwindigkeitsreduzierten Bereich mit deutlicher Einengung
080-B II/7 Paralleler Geh- und Radweg, Notweg über Fahrbahn, Verkehrsführung über Behelfsfahrstreifen (bei Richtungsfahrbahn analog)
080-B II/8 Paralleler Geh- und Radweg, Notweg über Fahrbahn, halbseitige Sperrung der Fahrbahn bei geringer Verkehrsstärke – Verkehrs-regelung durch Verkehrszeichen (bei Richtungsfahrbahn
080-B II/9 analog) Paralleler Geh- und Radweg, Notweg über Seitenstreifen, ohne Einengung der Fahrbahn
Regelpläne B III
Innerörtliche Straßen
Arbeitsstellen von längerer Dauer im Bereich von Schienenbahnen
Best.-Nr./Regelplan – Bezeichnung
080-B III/1 4streifige Fahrbahn mit Schienenbahn, Sperrung des Schienenbereiches nur in einer Fahrtrichtung
080-B III/2 4streifige Fahrbahn mit Schienenbahn, Sperrung des Schienenbahnbereiches insgesamt
080-B III/3 4streifige Fahrbahn mit Schienenbahn, Sperrung des Schienenbahn-bereiches auf eigenem Gleiskörper und des rechten Fahrstreifens
Regelpläne B IV
Innerörtliche Straßen
Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
Best.-Nr./Regelplan – Bezeichnung
080-B IV/1 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Einengung eines Fahrstreifens
080-B IV/2 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Sicherungsfahrzeugen
080-B IV/3 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Sperrung des Schienenbahnbereiches
Regelpläne C I
Landstraßen
Arbeitsstellen von längerer Dauer
Best.-Nr./Regelplan – Bezeichnung
080-C I/1 Ohne Einengung der Fahrbahn
080-C I/2 Mit geringer Einengung der Fahrbahn
080-C I/3 Verkehrsführung über Behelfsfahrstreifen
080-C I/4 Fahrbahn halbseitig gesperrt - Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen
080-C I/5 Fahrbahn halbseitig gesperrt - Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage
080-C I/6 Arbeitsstelle am Übergang vom Außer- in den Innerortsbereich Fahrbahn halbseitig gesperrt
080-C I/7 3-streifige Fahrbahn - Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen Sperrung des rechten Fahrstreifens der 2-streifigen Richtung
080-C I/8 3-streifige Fahrbahn Sperrung der 1streifigen Richtung
080-C I/9 Arbeitsstellenumfahrung mit Behelfsfahrbahn
Regelpläne C II
Landstraßen
Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
Best.-Nr./Regelplan – Bezeichnung
080-C II/1 Arbeitsstelle von kürzer Dauer mit Beschilderung auf Straßen mit geringer Verkehrsstärke (nur bei Tageslicht)
080-C II/2 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit fahrbarer Absperrtafel (nur bei Tageslicht)
080-C II/3 Bewegliche Arbeitsstelle (nur bei Tageslicht)
080-C II/4 Arbeitsstelle für Markierungsarbeiten in Fahrbahnmitte (nur bei Tageslicht)
080-C II/5 Vermessungsarbeiten außerorts mit starker Einschränkung einer Fahrbahn im Gegenverkehr - Sicherung mit Leitkegel