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Mo. bis Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr; Di. 14:00 - 18:00 Uhr; Do. 14:00 - 16:00 Uhr
gemeinde@knetzgau.de

Meldung Einbau/Austausch und Betrieb eines Gartenwasserzählers

Login
Hinweis Unterlagen
Einbauregeln
Antrag

Persönliche Daten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das jeweilige Formular wird dann automatisch mit den Daten Ihres Bürgerkontos befüllt.

 

Alternativ können Sie dieses Formular auch ohne BayernID nutzen, in diesem Fall müssen Sie ihre persönlichen Angaben in den folgenden Feldern selbst eingeben. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Welche Unterlagen werden für die Meldung benötigt?
  1. Bilder
    • Zählerstand / Zählernummer
    • Einbausituation
       
  2. Informationen
    • Einbaudatum
    • Aktives Bankkonto

 

Bitte erst die Einbauregeln lesen und bestätigen.

Auswahl Meldung

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Ihre persönlichen Daten

Erstattung von Einleitungsgebühren für das Grundstück

Anschrift des Sonderwasserzählers

Bei Meldung des Austauschs eines Gartenwasserzählers:

Information zum ausgebauten Gartenwasserzähler

Information zum ausgebauten Gartenwasserzähler

Information zum neu eingebauten Gartenwasserzähler


Durch Klick auf Senden wird der Vorgang im System angelegt.

Sie erhalten in die Postbox des Bayern-Portals den ausgefüllten Antrag im PDF-Format.

Die Meldung des Sonderwasserzählers wird an die Sachbearbeitung weiter geleitet.

 

Regeln zum Einbau und Betrieb eines Gartenwasserzählers

Einbausituation:

richtig:

Wasserzähler richtig eingebaut

 

 

falsch:

 

Wasserzähler falsch eingebaut

 

 

  • Die Wasseruhr muss manipulationssicher sein und auf Kosten des Gebührenpflichtigen fest in die Wasserversorgungsleitung eingebaut (keine Aufsteck- bzw. Aufschraubzähler) sowie unterhalten werden. Das Wasser darf nur für Hausgärten, Felder und Pflanzenkulturen und nicht für andere Verbrauchszwecke im Haushalt verwendet werden. Die abgelesene Wassermenge darf nicht in den öffentlichen Abwasserkanal der Gemeinde Knetzgau eingeleitet werden. Wird die Wasseruhr ausgewechselt, so ist diese Änderung (Neueinbau) unverzüglich der Gemeinde Knetzgau mitzuteilen.
     
  • Pro Hausanschluss ist nur ein Gartenwasserzähler möglich.
     
  • Schlauchleitungen sind generell nicht zulässig.
     
  • Der Gartenwasserzähler muss geeicht und zertifiziert sein.
     
  • Der Einbau des GWZ ist nur nach dem Hauptwasserzähler zulässig. Anderweitige Regelungen treten hiermit außer Kraft.
     
  • Die Installation des GWZ muss durch einen zugelassenen Fachbetrieb des SHK Gewerbes erfolgen. Die Ausführung muss nach den Richtlinien der DVGW erfolgen.
     
  • Der GWZ wird nach der Installation durch den Wasserwart der Gemeinde abgenommen und verplombt. Dies gilt auch für GWZ die an der Wasserentnahmestelle (Wasserhahn der Gartenwasserleitung) im Außenbereich montiert werden. 
     
  • Der Hausbesitzer ist verantwortlich für Unversehrtheit der Verplombung und Frostsicherheit des GWZ. Eventuelle Schäden gehen zu seinen Lasten. Bei fehlender oder defekter Verplombung ist der reguläre Wasserpreis zu zahlen.
     
  • Weitere Regelungen zum Sachverhalt aus dem Satzungsrecht der Gemeinde Knetzgau bleiben weiterhin in Kraft. Diese sind: Wasserabgabesatzung (WAS), Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS, Entwässerungssatzung EWS, Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS.

 

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