FB 34 Wasserrecht und Naturschutz 

E-Mail: hilfe@landratsamt-hassberge.de

Ihre Daten
Weitere Angaben

Antrag auf Biberentnahme

Hiermit beantrage ich die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für die Entnahme von Biber.

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Antrag auf Biberentnahme

Ihre Daten
Beschreibung der Örtlichkeit
Eigentümer/in des Grundstücks

Eigentümer ist: 

Biberaktivitäten
Präventivmaßnahmen
Weitere Angaben

Die Biberentnahme soll von folgender Person durchgeführt werden:

Hinweise
  •  Die Fangzeit des Bibers beginnt ab dem 01. September und endet am 15. März. Eine Abweichung von der Schonzeit ist nur unter sehr besonderen Bedingungen möglich.
  • In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich kein Abschuss möglich.
  •  Für eine Entnahme in FFH-Gebieten wird eine Verträglichkeitsabschätzung oder Verträglichkeitsprüfung benötigt, wenn der Biber in den Erhaltungszielen für das gegenständliche Gebiet genannt ist. Eine Entnahme dann ein Projekt im Sinne des Gebiets-Managements dar.
  • Die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung stellt eine kostenpflichtige Amtshandlung nach Art. 1 Abs. 1 Kostengesetz dar. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. In der Regel wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € festgesetzt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Tarif-Stelle 8.III.0/7.1 des Kostenverzeichnis
all fields marked with a (*) are required and must be filled out