Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt.
Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login und ohne händische Unterschrift das Formular digital ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Befüllung des digitalen Antrages eine ausgefüllte Bestätigung der Schule bzw. der Praktikumsstelle benötigen.
Bitte laden Sie sich diese hier im Vorfeld herunter.
Nach Bestätigung der Schule bzw. der Praktikumsstelle laden Sie das augefüllte Dokument hier hoch.
Dieses Formular ist nur als Anfrage, nicht als Erstattungsantrag zu verstehen und bezieht sich nur auf die Prüfung einer möglichen Anerkennung. Im Genehmigungsfall wird mit dem Bescheid das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei Benutzung eines privaten PKW“ zugesandt. Dieser Antrag ist bis spätestens 31.10. nach Schuljahresende vorzulegen
Die Ausnahmegründe müssen durch geeignete Nachweise (z. B. Kontoauszug, Leistungsbescheid) belegt werden. Die Nachweise müssen aus dem Kalendermonat August des Jahres datieren, in dem der Erstattungszeitraum (Schuljahr) beginnt.
Die Ausnahmegründe müssen durch geeignete Nachweise (z.B.: Kontoauszug, Leistungsbescheide) belegt werden. Die Nachweise müssen aus dem Kalendermonat August des Jahres datiert sein, in dem der Erstattungszeitraum (Schuljahr) beginnt.
Bitte abweichende Zustiegsorte für weitere mitgenommene Schüler hier angeben.
Für die Fahrten zur fachpraktischen Ausbildung (Praktika nach Art. 50 III Abs. 2 BayEUG) außerhalb der Schule ist ein gesonderter Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges zu stellen
(z. B. keine Fahrverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, unzumutbare Wartezeiten, Körperbehinderung, usw.)
Bei Fahrgemeinschaften bitte erläutern, wie gefahren wird