FB 25.2 Gesundheitsamt

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Heilpraktiker

Antrag auf Erlaubnis für Physiotherapeuten mit nachgewiesener Weiterbildung

nach Aktenlage nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Heilpraktiker

Antrag auf Erlaubnis für Physiotherapeuten mit nachgewiesener Weiterbildung

nach Aktenlage nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Wir bitten zu beachten, dass uns Ihre vollständigen Antragsunterlagen spätestens fünf Werktage vor dem jeweiligen Fristende vorliegen müssen, da sonst eine Anmeldung nicht garantiert werden kann. Anmeldungen zur Frühjahrsprüfung im März sind bis zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres vorzulegen und Anmeldungen zur Herbstprüfung im Oktober sind bis zum Stichtag 30. Juni des laufenden Jahres vorzulegen. 


HINWEIS: Die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie berechtigt NICHT zur Ausübung der Osteopathie! Physiotherapeuten, die osteopathisch tätig sein wollen, müssen grundsätzlich die allgemeine Heilpraktikererlaubnis erwerben.

Ihre persönlichen Daten

Bei Antragstellern ohne deutsche Staatsangehörigkeit: 

Bitte beachten Sie, dass das Mindestalter bei 25 Jahren liegt. 




Folgende Unterlagen werden benötgt:

(wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes als

Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ungeeignet sind)

 

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