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Antrag auf Wiedergestattung eines Gewerbes

gemäß § 35 Abs. 6 Gewerbeordnung (GewO)

Für die Durchführung des Verfahrens und den Erlass eines Bescheides wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 300,00 Euro erhoben (Kostenverzeichnis zum KG, Tarif-Nr. 5 III.5/17. Zusätzlich werden Kosten in Höhe von 5,62 € für die Postzustellungsurkunde fällig.

 

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Überprüfung der Wiedergestattung fällig sind, unabhängig davon, ob die Prüfung für Sie positiv oder negativ ausfällt. Wir bitten um Verständnis, dass eine Bearbeitung des Antrags generell erst nach Eingang der Verwaltungsgebühr erfolgen kann. Die Rechnung erhalten Sie mit einem gesonderten Schreiben.

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Gültiges Ausweisdokument bzw. Aufenthaltstitel
  • Gewerbeuntersagungsbescheid

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 5 MB)

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Antrag auf Wiedergestattung eines Gewerbes

gemäß § 35 Abs. 6 Gewerbeordnung (GewO)

Ihre Daten
Ihr Anliegen

Erlaubte Formate:                                 PDF, JPG und JPEG

Maximal mögliche Dateigröße:              5.00 MB

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