Für die Durchführung des Verfahrens und den Erlass eines Bescheides wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 300,00 Euro erhoben (Kostenverzeichnis zum KG, Tarif-Nr. 5 III.5/17. Zusätzlich werden Kosten in Höhe von 5,62 € für die Postzustellungsurkunde fällig.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Überprüfung der Wiedergestattung fällig sind, unabhängig davon, ob die Prüfung für Sie positiv oder negativ ausfällt. Wir bitten um Verständnis, dass eine Bearbeitung des Antrags generell erst nach Eingang der Verwaltungsgebühr erfolgen kann. Die Rechnung erhalten Sie mit einem gesonderten Schreiben.