FB 15 Verbraucherschutz 

E-Mail: hilfe@landratsamt-hassberge.de

Anzeige einer Tierausstellung

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Duch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

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Anzeige einer Tierausstellung

Veranstalter (Ausstellungsleiter)

Anlieferung der Ausstellungstiere

Die Ausstellungssatzung/Ausstellungsordnung lege ich bei. Innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Ausstellung reiche ich ein vollständiges Teilnehmerverzeichnis bei der o.a. Behörde ein.

Hinweise:

  • u.a. als Vieh definiert sind: Hasen, Kaninchen, Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Tierseuchengesetz)
  • Viehmärkte, Viehausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind durch den beamteten Tierarzt zu beaufsichtigen (§ 16 Abs. 1 Tierseuchengesetz)
  • Viehausstellungen oder Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind der zuständigen Behörde vom Veranstalter unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Beginn schriftlich anzuzeigen (§ 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung)
  • für eine erlaubnispflichtige Tätigkeit gem. § 11 Tierschutzgesetz - dazu gehört u.a. der gewerbsmäßige Handel mit Tieren und die Abhaltung eines Marktes - ist ein gesonderter Antrag und die Erstellung eines Erlaubnisbeschiedes erforderlich

 

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