FB 34 Wasserrecht und Naturschutz 

Meldung eines Biberschadens

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Meldung eines Biberschadens

1. Angaben zum Antragsteller

Meldung eines Biberschadens

2. Ort des Schadens und Zeitpunkt der Schadensfeststellung

Zum Schadensort bitte Feldstückskarte, Luftbild und Fotos beilegen. Wollen Sie mehrere Dateien hochladen bitte mit + die Upload Schaltflächen hinzufügen.

Meldung eines Biberschadens

3. Schadensart

Dokumentation des Schadens mit Fotos ist zwingend erforderlich. Wollen Sie mehrere Dateien hochladen bitte mit + die Upload Schaltflächen hinzufügen.

Meldung eines Biberschadens

5. Ermittlung der Schadenshöhe

5.1 Flächenschaden

5.2 Weitere Schäden

Sachschaden / Maschinenschaden

Unterminierung- / Uferschaden

Angabe von Wiederherstellungs-, Auffüllkosten. Material und Arbeitsaufwand mit Geräten zu Sätzen des Maschinenrings. Ausführliche Schadensbeschreibung unter Punkt 4.

Sonstige Schäden

Laut Schadensbeschreibung unter Punkt 4. Bitte Nachweise beilegen.

Gesamtschadenshöhe

Meldung eines Biberschadens

7. Erklärung zur Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen oder kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 definiert. Antragsteller, die nicht unter KMU (250 oder mehr Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro) fallen, müssen gemäß Ziffer 72 der „Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar-und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014 bis 2020“ in Ihrem Antrag die Situation beschreiben, die ohne Beihilfe bestehen würde (kontrafaktische Fallkonstellation). Aus diesen Unterlagen muss ersichtlich sein, dass die Förderung den beabsichtigten Anreizeffekt hat und ohne die Förderung die Maßnahme nicht oder nicht in diesem Umfang stattfinden könnte.

8. Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. mit offenen Rückforderungsansprüchen
9. Bei sonstigen Schäden (z.B. Fischereischaden, Vernässungsschaden, Gehölzschaden):

„Aufgrund der Deckelung des Entschädigungsfonds werden die Anträge nach Prüfung der Ausgleichsfähigkeit und etwaiger Ausschlussgründe bis Jahresende gesammelt und dann über die Regierung von Unterfranken an das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weitergeleitet. Bei Überlastung des Fonds wird seitens des Staatsministerium ggf. eine Ausgleichsquote festgesetzt. Erst dann können die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser Vorgehensweise die Auszahlung für gewöhnlich erst im Sommer des Folgejahres erfolgt.“

Bitte unterschreiben Sie nach dem Drucken hier: 

Ort, Datum: 

Unterschrift: