FB 34 Wasserrecht und Naturschutz 

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Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb von (Fisch-)Teichanlagen

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb von (Fisch-)Teichanlagen

Angaben des Antragstellers

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb von (Fisch-)Teichanlagen

Hiermit beantrage ich die Neuerteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für den Weiterbetrieb der im Folgenden beschriebenen, bestehenden (Fisch-)Teichanlage gemäß § 10 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG.

Beschreibung der Teichanlage

Lage:

Angaben zu den einzelnen Teichen:

Teich

Bei mehreren Teichen bitte auf das Plus drücken und die Maske erneut ausfüllen.

Bei Fischteichanlagen


Gewässerbenutzungen

Die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG wird für folgende Gewässerbenutzungen beantragt:

Standort der Entnahmestelle

Gestaltung der Entnahmestelle

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb von (Fisch-)Teichanlagen

Betreiber der Anlage

Die Teichanlage wird betrieben von:

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb von (Fisch-)Teichanlagen

Weitere Angaben zu der bestehenden Teichanlage

Bei Änderungen sind folgende Unterlagen dreifach mit dem Antrag vorzulegen:

Hinweise

• Für die Bearbeitung von wasserrechtlichen Anträgen entstehen Kosten (Gebühren und Auslagen).
• Im Zuge der Antragsstellung wird ggf. von den Fachstellen ohne vorherige Ankündigung eine Ortseinsicht durchführt. Sollte der Antragssteller an der Ortseinsicht teilnehmen wollen, so ist dies dem Landratsamt Haßberge frühzeitig mitzuteilen.
• Beim Betrieb einer Fischteichanlage ist grundsätzlich der Materialienband Nr. 99 vom Juni 2001 „Empfehlungen Bau und Betrieb von Fischteichen“ des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft zu beachten.
• Sofern neue Planunterlagen notwendig sind, wird empfohlen, Pläne von Ingenieurbüros oder Architekten erstellen zu lassen, die einschlägige Erfahrungen auf dem wasserwirtschaftlichen und ingenieurbiologischen Sektor haben.
Für die allgemeine Gestaltung der Unterlagen gilt gemäß § 2 WPBV folgendes:
o Es sollen Planzeichen nach der Anlage zur Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl 1 1991,58) verwendet werden. Für dort nicht festgesetzte Zeichen die Planzeichen nach DIN 2425.
o Höhenangaben sind in das amtliche Höhennetz einzubinden, d. h. alle Höhen sind über Normalhöhen-Null (NHN) anzugeben. Das Höhenbezugssystem ist zu benennen.
o Alle Unterlagen müssen mit Datum versehen und vom Vorhabensträger und vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Unklarheiten zum Umfang und Inhalt der vorzulegenden Pläne und Beilagen sollten möglichst vor Antragsstellung mit dem Landratsamt Haßberge bzw. den Fachstellen abgeklärt werden. Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert oder es kann auf einzelne Unterlagen verzichtet werden (§ 1 Abs. 3 WPBV).


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