FB 14 Straßenverkehrsrecht

E-Mail: hilfe@landratsamt-hassberge.de

Bürgerkonto
Ihre Angaben
Überprüfen und senden

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Duch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

ERROR: the item 'XBuergerkontoLogin' is missing

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Letzter Wohnort im Landkreis Haßberge
Übersendung der Karteikartenabschrift an

(zuständige Fahrerlaubnisbehörde des neuen Wohnorts)

Bearbeitungszeit

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Haßberge überprüft die Angaben Ihrer Online-Beantragung.

Bitte beachten Sie, dass Sie persönlich keine gesonderte Rückmeldung über den Versand der Karteikartenabschrift an die von Ihnen angegebene Behörde erhalten.

 

WICHTIG: Sofern Sie am gleichen Tag bei der zuständigen Behörde die Karteikartenabschrift benötigen, sollten Sie weiterhin von der Möglichkeit der telefonischen Anforderung Gebrauch machen.

 

Bedingungen für die Online-Beantragung:

  1. Der Antragsteller muss im Landkreis Haßberge seinen Führerschein erworben haben. Falls Sie keinen Führerschein aus dem Landkreis Haßberge besitzen oder besessen haben, sind hier in aller Regel auch keine Daten von Ihnen gespeichert. Dies ist auch durchaus möglich, wenn Sie mehrere Jahre im Landkreis Haßberge gewohnt haben.
     
  2. Die Übersendung der Führerscheinauskuft (Karteikartenabschrift) findet ausschließlich von Behörde zu Behörde statt. Eine Übersendung an den Antragsteller oder Dritte ist im Zuge dieses Onlineverfahrens nicht möglich. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Einsicht in Ihre Fahrerlaubnisakte (Führerscheindaten) zu nehmen.
     

     

  3. Das Onlineverfahren ist für die Übersendung an deutsche Behörden ausgelegt. Sofern Sie die Übersendung an eine ausländische Behörde wünschen, ist weiterhin eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme notwendig. Halten Sie bitte zu diesem Zweck die Kontaktdaten der ausländischen Behörde bereit.

 

Wichtige Hinweise:

  1. Sofern bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Haßberge keine Daten über Sie gespeichert sind, erfolgt eine so genannte Negativmitteilung an die nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
     
  2. Ihre Personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Online-Antrags gespeichert. Ihre persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes kommen zur Anwendung.

 

Kosten:

Mit dieser Beantragung entstehen keine Kosten.

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