FB 23 Jugendamt

E-Mail: hilfe@landratsamt-hassberge.de

Bürgerkonto
Ihre Daten
Kinder
Ehegatte
Einkommen

Formblatt Selbstauskunft für den Kostenbeitrag

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
1. Persönliche Verhältnisse

2. Kinder (alle leiblichen Kinder, auch wenn sie nicht bei Ihnen leben)

Für jedes Kind sind folgende Daten auszufüllen.

Bitte drücken Sie bei mehreren Kindern auf das Plus und füllen Sie für jedes Kind einzeln die notwendigen Daten aus. 

3. Ehegatte (zusammen lebend, getrennt lebend, geschieden)

Zusammen lebender Ehegatte: 


Getrennt lebender/ geschiedener Ehegatte:

4. Einkommen
Haben Sie sonstige Einkünfte

Wenn Sie mehrere Anhänge einreichen wollen, drücken Sie bitte auch das Plus. 

Alle Angaben sind zu belegen.

 

Bei einem Festgehalt genügt die Vorlage der letzten drei Verdienstbescheinigungen zuzüglich der Gehaltsabrechnungen mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder anderen, einmaligen Leistungen. Bei schwankenden Einkommen sind die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen vorzulegen. Bei Selbstständigen werden die Einkommensteuerbescheide, die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre benötigt.

 

Sonstige Einkünfte sind mit den aktuellen Bescheiden oder mit anderen aussagekräftigen Nachweisen zu belegen.

 

Der Kindergeldbezug ist mit dem Bescheid der Familienkasse, die Kostenbeitragszahlung mit dem Bescheid des zuständigen Jugendamtes nachzuweisen. Für Unterhaltszahlungen genügen die Kontoauszüge der letzten drei Monatszahlungen.

 

Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber Deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten (§67 Abs.12 SGB X) handelt. Dies sind Angaben Über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

 

Die Erhebung der Sozialdaten stützt sich auf §§ 61 ff SGB VIII.

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