Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Organisationsbezogene Daten
1. Persönliche Verhältnisse

2. Kinder (alle leiblichen Kinder, auch wenn sie nicht bei Ihnen leben)

Für jedes Kind sind folgende Daten auszufüllen.

Bitte drücken Sie bei mehreren Kindern auf das Plus und füllen Sie für jedes Kind einzeln die notwendigen Daten aus. 

3. Ehegatte (zusammen lebend, getrennt lebend, geschieden)

Zusammen lebender Ehegatte: 


Getrennt lebender/ geschiedener Ehegatte:

4. Einkommen
Haben Sie sonstige Einkünfte

Alle Angaben sind zu belegen.

 

Bei einem Festgehalt genügt die Vorlage der letzten drei Verdienstbescheinigungen zuzüglich der Gehaltsabrechnungen mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder anderen, einmaligen Leistungen. Bei schwankenden Einkommen sind die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen vorzulegen. Bei Selbstständigen werden die Einkommensteuerbescheide, die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre benötigt.

 

Sonstige Einkünfte sind mit den aktuellen Bescheiden oder mit anderen aussagekräftigen Nachweisen zu belegen.

 

Der Kindergeldbezug ist mit dem Bescheid der Familienkasse, die Kostenbeitragszahlung mit dem Bescheid des zuständigen Jugendamtes nachzuweisen. Für Unterhaltszahlungen genügen die Kontoauszüge der letzten drei Monatszahlungen.

 

Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber Deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten (§67 Abs.12 SGB X) handelt. Dies sind Angaben Über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.

 

Die Erhebung der Sozialdaten stützt sich auf §§ 61 ff SGB VIII.