II/2 - Betreuung und Pflege


Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin 

nach § 32 BtOG 

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen zum Antrag:

Entsprechend Ihrer Angaben werden Sie durch das Formular geführt und auf die jeweils notwendigen Unterlagen hingewiesen, die Sie direkt hochladen können.

Wir möchten Sie daher bitten, diese Dokumente in digitaler Form bereit zu halten.

Sie können die Unterlagen aber auch in Papierform oder per E-Mail nachreichen. Bitte beachten Sie dabei die geltende Ausschlussfrist zum 30.06.2023.

Sollten bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen (außer Sachkundenachweis), erlischt die vorläufige Registrierung und damit Ihr Vergütungsanspruch als Berufsbetreuer/in.

Es müsste dann ein Registrierungsverfahren für Neubetreuer/innen durchlaufen werden, was den Sachkundenachweis einschließt.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Beschluss/Beschlüsse über Betreuungen
  • Nachweis erfolgreicher Abschluss des Studiums der Sozialpädagogik / Soziale Arbeit oder der Befähigung zum Richteramt
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke
  • Versicherungsschein der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis bei Tätigkeitsbeginn nach dem 01.01.2020

 

Das Landratsamt Haßberge wird in bestimmten Einzelfällen weitere Unterlagen nachfordern, falls dies als erforderlich angesehen wird.

Bürgerkonto Login

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Duch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Informationen Antragsteller

Ihre Kontaktdaten

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Angaben zur Registrierung

Da Sie bereits vor dem 01.01.2020 als Berufsbetreuer/in tätig waren, ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Legen Sie bitte einen Beschluss über eine geführte Betreuung vor dem 01.01.2020 sowie einen Beschluss über eine aktuell geführte Betreuung vor.

Mir ist bekannt, dass die vorläufige Registrierung erlischt, wenn ich den vollständigen Sachkundenachweis nicht bis spätestens zum 30.06.2025 nachgewiesen habe. (Ausnahme: Studium Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit, Befähigung zum Richteramt)

(Legen Sie bitte einen Beschluss über eine aktuell geführte Betreuung vor.)

In diesem Fall ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor.

Mit diesem Formular ist eine Registrierung nur möglich, wenn Sie bereits als Berufsbetreuer/in tätig waren.

Neuregistrierungen über dieses Formular sind voraussichtlich ab Februar 2023 möglich.

Angaben zur derzeitigen Tätigkeit

Bürogemeinschaft mit:

Hilfskräfte:

Ich werde vertreten durch:

Betreuungen

Erklärungen

Wie geht's weiter?

Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen wird der Betreuungsstelle eine dreimonatige Frist eingeräumt, um über Ihren Antrag zu entscheiden. Das Ergebnis wird Ihnen mittels eines rechtsmittelfähigen Bescheids schriftlich zugestellt.

Sie haben bis 30.06.2023 die Möglichkeit Ihre Unterlagen nachzureichen.

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

Bitte geben Sie die folgenden Zeichen ein. Achten Sie auf die Groß – und Kleinschreibung.

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