FB 34 Wasserrecht und Naturschutz 

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Bootszulassung

nach Art. 28 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Wassergesetz - BayWG - und § 3 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Schifffahrtsverordnung - BaySchiffV - und Nr. 1.1 der Schifffahrtsbekanntmachung - SchBek

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Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Bootszulassung

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Antragsteller/in

Ist der/die Bootseigner/in eine andere Person als der/die Antragsteller/in

Bootseiger/in

Die Genehmigung wird dem Antragsteller erteilt. Bei dessen Nichtanwesenheit im Boot soll die Führung des Bootes noch folgenden (maximal zwei) Personen über 14 Jahre erlaubt werden.

Weitere Schiffsführer

Miteigner

Bootszulassung

Was möchten Sie beantragen?

Die Auswahloption "Beantragung weiterer Zeitäume" dient zur Beantragung weiterer Gültigkeitszeiträume eines bestehenden Antrags. Es wird geprüft ob ein Anspruch auf weitere Zeiträume besteht.

Bitte geben Sie Ihren gewünschten Gültigkeitszeitraum an.



Bootszulassung

Weitere Zulassung
Segelboot mit folgender Austattung

Bootszulassung

Bootskörper
Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 6 kW Leistung zugelassen werden.

Motor
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Ausrüstung

Es ist pro Person ein Rettungsmittel mitzuführen.

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