Damit wir Ihren Antrag zügig und ohne verzögernde Rückfragen bearbeiten können, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Die Erstattung erfolgt in der Regel nach Ende des Schuljahres.
Der Erstattungsantrag ist bis spätestens 31.10. für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. (z.B. 31.10.2026 für das Schuljahr 2025/2026). Maßgebend für die rechtzeitige Abgabe des Antrags ist das Eingangsdatum beim Landratsamt Haßberge. Die Anträge
werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung von Rückerstattungen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Bearbeitung.
Für Schüler der nächstgelegenen öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen (nicht Fachschulen, Fachakademien, Meisterschulen, Studien oder BFS in Teilzeitform) ab Jahrgangsstufe 11, sowie für Schüler an Berufsoberschulen, Fachoberschulen und für Berufsschüler mit Teilzeitunterricht erstattet der Aufgabenträger die Kosten der notwendigen
Beförderung zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht, welche die gesetzliche Belastungsgrenze übersteigt (ab dem SJ 2024/2025 320,00 € pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder 490,00 € pro Familie und Schuljahr).
Die Belastungsgrenze entfällt, falls einer der Punkte aus „Ausnahmegründe zum Wegfall der Eigenbeteiligung / Belastungsgrenze“ (sh. S. 1 Punkt „Ausnahmegründe…“) zutrifft. Bitte unbedingt Nachweise von August vor Schuljahresbeginn beilegen. (z.B. Nachweis August 2025 für das Schuljahr 2025/2026) Bitte achten Sie darauf, dass der Name des Zahlungsempfängers für uns ersichtlich ist. Sollte der Anspruch auf Leistung erst nach dem Monat August entstehen, bitten wir Sie, den späteren Nachweis beizulegen und dies auf dem Antrag zu vermerken. Die Belastungsgrenze wird in diesem Fall anteilig abgezogen. Nicht befreiungsrelevant sind u.a. Zahlungen nach SBG VIII (Jugendhilfe), Wohngeld bzw. Zuschüsse für Unterkunft und Heizung nach § 27 SGB II oder Erwerbsminderungsrenten.
Es werden nur Fahrtkosten der Erstattung zugrunde gelegt, die durch Vorlage von Original-Fahrkarten nachgewiesen sind und nur für Unterrichtstage, an denen der Schüler nachweislich die Schule besuchte. Verlorene Karten oder Kopien werden nicht berücksichtigt. Fahrten zu überbetrieblichen Ausbildungen oder zu IHK-Prüfungen sind von der Erstattung ausgenommen.
Es wird nur die kürzeste zumutbare Verkehrsverbindung und der günstigste Tarif zur nächstgelegenen Schule erstattet. Wenn das
Verkehrsunternehmen Schülertarife (z.B. Schülerwochen-, Schülermonatskarten) oder andere Angebote (z. B. 365,- € Ticket, Deutschlandticket oder Bayer. Ermäßigungsricket, Mehrfachfahrkarten, o ä.) gewährt, sind diese unbedingt zu lösen. Prüfen Sie bei Fahrten außerhalb des VGN oder NVM auch den Kauf einer BahnCard25 oder BahnCard50 („My BahnCard“) bei der Deutschen Bahn. Eine Quittung über den Kaufpreis der BahnCard ist dem Antrag beizulegen.
Grundsätzlich werden nur Fahrtkosten erstattet, die mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zurückgelegt wurden. Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten PKW werden nur erstattet, wenn der zuständige Aufgabenträger (Landkreis) die Notwendigkeit für diese Benutzung im Vorfeld schriftlich anerkannt hat. Hierfür ist ein separater Antrag erforderlich.
Falls mehrere Geschwister Kostenerstattungsanträge stellen, müssen diese zusammen eingereicht werden.
Ordnen Sie die Fahrkarten nach Datum der Benutzung. Das Datum und die Fahrpreisangabe müssen lesbar bleiben.
Wenn Beschäftigungsort und Schulort gleich sind, werden nur die Kosten erstattet, die durch den Schulbesuch nachweislich zusätzlich entstanden sind.
Der Schulbesuch der Schüler ist durch Stempel und Unterschrift durch die Schule zu bestätigen. Eine evtl. Unterrichtsverlegung auf einen anderen Wochentag ist durch eine Schulbescheinigung nachzuweisen. Für Praktikas nach Art. 50 Abs. 3 Satz 2 BayEUG bitte gesonderte Nachweise beilegen.
365-Euro-Ticket VGN und NVM
Vorzulegen ist ein Nachweis aus dem der Schülername und der Gültigkeitszeitraum ersichtlich ist. Bei diesem Nachweis muss außerdem erkennbar sein, dass ein 365-Euro-Ticket erworben wurde.
In Einzelfällen kann auch das Bayerische Ermäßigungsticket am günstigsten sein: (z.B. Berufsschüler mit Blockunterricht) Als Nachweis müssen der Kaufbeleg (mit Namen des Ticketinhabers), der Gültigkeitszeitraum und die monatlichen Abbuchungen (Kontoauszüge in Kopie) beigefügt werden.
Geben Sie auf dem Erstattungsantrag unbedingt die vollständige Bankverbindung (IBAN) und den Kontoinhaber an, auch bei Folgeanträgen.