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Anzeige über die Führung eines Tierbestandes nach § 26 Viehverkehrsverordnung

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Anzeige über die Führung eines Tierbestandes nach § 26 Viehverkehrsverordnung

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Folgende Tierhaltungen sind anzeigepflichtig: 

- Rinder 

- Schweine

- Schafe

- Ziegen 

- Pferde, Esel 

- Geflügel

(Hühner, Enten, Gänse, Tauben, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Laufvögel) 

- Gehegewild 

- Kameliden (inkl. Lama, Alpaka) 

- Bienenvölker ( für Bienen bitte gesonderes Formular nutzen)

 

 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

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Betriebsangaben

Betriebsnummern für den Landkreis Haßberge werden vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Hofheim i.UFr.; Landgerichtsstraße 12, 97461 Hofheim i.UFr.  auf Antrag vergeben. Den Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer kann hier heruntergeladen werden.

Rinder
Schweine
Einhufer
Geflügel
Sonstige

Bitte beachten Sie:

 

Zusätzlich zur Meldung beim Veterinäramt ist der Tierbestand bei den Tierarten Rind, Pferd, Schwein, Schaf, Huhn, Hahn, Truthuhn, Truthahn bei der 

 

Bayerischen Tierseuchenkasse, Postfach  81 02 60, 81902 München, Tel. 089 / 92 99 00-0, www.btsk.de zu melden (Pflichtversicherung).

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