FB 15 Verbraucherschutz 

Anzeige über die Führung eines Tierbestandes nach § 26 Viehverkehrsverordnung

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Anzeige über die Führung eines Tierbestandes nach § 26 Viehverkehrsverordnung

Folgende Tierhaltungen sind anzeigepflichtig: 

- Rinder 

- Schweine

- Schafe

- Ziegen 

- Pferde, Esel 

- Geflügel

(Hühner, Enten, Gänse, Tauben, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Laufvögel) 

- Gehegewild 

- Kameliden (inkl. Lama, Alpaka) 

- Bienenvölker ( für Bienen bitte gesonderes Formular nutzen)

 

 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Anzeige über die Führung eines Tierbestandes nach § 26 Viehverkehrsverordnung

Betriebsangaben

Betriebsnummern für den Landkreis Haßberge werden vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Hofheim i.UFr.; Landgerichtsstraße 12, 97461 Hofheim i.UFr.  auf Antrag vergeben. Den Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer kann hier heruntergeladen werden.

Rinder
Schweine
Einhufer
Geflügel
Sonstige

Bitte beachten Sie:

 

Zusätzlich zur Meldung beim Veterinäramt ist der Tierbestand bei den Tierarten Rind, Pferd, Schwein, Schaf, Huhn, Hahn, Truthuhn, Truthahn bei der 

 

Bayerischen Tierseuchenkasse, Postfach  81 02 60, 81902 München, Tel. 089 / 92 99 00-0, www.btsk.de zu melden (Pflichtversicherung).