Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis

nach Art. 6, 7 oder 10 Bayerisches Denkmalschutzgesetz - BayDSchG

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis

nach Art. 6, 7 oder 10 Bayerisches Denkmalschutzgesetz - BayDSchG

Hinweise

Allgemein

 

In der Regel sind Maßnahmen, die sich auf Bau- oder Bodendenkmäler oder die in die Denkmalliste eingetragenen beweglichen Denkmäler beziehen, nur zulässig, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) hierfür zuvor eine Erlaubnis erteilt hat. Die wichtigsten Fälle finden Sie hier im Feld „Beschreibung“.

 

Fristen

 

Es ist sinnvoll den Erlaubnisantrag mindestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme bei der Gemeinde / Stadt einzureichen, um Wartezeiten zu vermeiden. Auf Vollständigkeit der Unterlagen ist zu achten.

 

Ablauf

 

Hinweise zum weiteren Ablauf finden Sie hier.

 

Kosten


Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.


Antragsteller
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis

nach Art. 6, 7 oder 10 Bayerisches Denkmalschutzgesetz - BayDSchG

Denkmal
Grundstückseigentümer/in
Objekt

Denkmaleigenschaft:

 

Einzeldenkmal:

Das gesamte Gebäude einschließlich der baufesten Ausstattung und alle Teile der Hülle einschließlich der Dachkonstruktion sind denkmalgeschützt und Veränderungen erlaubnispflichtig.

 

Ensembledenkmal:

Alle Teile der Hülle des Objekts einschließlich der Dachkonstruktion sind denkmalgeschützt und Veränderungen erlaubnispflichtig.

 

Auskunft zur Denkmaleigenschaft gibt die Webseite des Landesamtes für Denkmalpflege unter www.blfd.bayern.de/Denkmalliste

 

Hinweis: Die Beschreibung in der Denkmalliste ist keine vollständige Aufzählung der denkmalgeschützten Bauteile.


Beschreibung der geplanten Maßnahme
Anlagen
Zusätzlich erforderliche Unterlagen

Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis

nach Art. 6, 7 oder 10 Bayerisches Denkmalschutzgesetz - BayDSchG

Antrag auf Grabungserlaubnis

gem. Art. 7 Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)