Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung

nach § 78 WHG für ein Vorhaben in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet

Hinweise:

  • Es empfiehlt sich, den Antrag von einem mit der Materie vertrauten Ingenieurbüro erstellen zu lassen.
  • Bei komplexen Vorhaben empfehlen wir eine Vorabstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen für evtl. weitere benötigte Unterlagen
  • Die notwendigen Angaben zu Überschwemmungsgebieten oder Grundlagendaten zur Wasserspiegellagenberechnung des maßgebenden 100-jährigen Hochwasserereignisses (HQ100) sind im Umweltatlas und beim Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, Kurhausstraße 26, 97688 Bad Kissingen, Tel. 0971/8029-0 vom Antragsteller anzufordern.

 

Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten werden:
Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereitzuhalten und zusammen mit diesem Antrag einzureichen:

  • Erläuterungsbericht (eingehende Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Begründung und Auswirkung auf das Gewässer)
    • Vorhabenszweck mit Beschreibung / Erläuterung des Vorhabens
      • Art, Zweck und Umfang der geplanten Maßnahme, insbesondere konstruktive Gestaltung und beabsichtigte Betriebsweise 
      • Auswirkungen auf das Gewässer 
    • Bestehende Verhältnisse und Randbedingungen 
      • Lage, relevante Höhenkoten mit Angabe in m ü. NHN 
      • Hydrologische Grundlagen (Einzugsgebiet, Hauptwerte der Abflüsse und Wasserstände jeweils bis HQ100) 
      • Hinweis: Teilweise liegen hierzu Daten am Wasserwirtschaftsamt vor (gebührenpflichtig nach UGebO) 
      • Ggf. Baugrunduntersuchung (hydrogeologische und bodenkundliche Grundlagen) 
      • Bilanzierung des durch das Vorhaben verlorengehenden bzw. gewonnenen Rückhalteraums; Nachweis eines zeit-, umfangs-, und funktionsgleichen Retentionsraumausgleiches durch Berechnungen mit nachvollziehbarer Darstellung von Umfang und Lage in Tabellen und Plänen (Lageplan, Schnitte mit NN-Höhen). In den Schnitten ist der Wasserspiegel bei HQ100 bezogen auf die Grundstücke einzutragen.
      • IST- und PLAN-Situation auf dem Grundstück für ein 100-jährliches Hochwasserereignis und dessen Auswirkung (ober- und unterstromig) auf das Wohl der Allgemeinheit sowie auf Dritte in Plänen darstellen und bewerten (ggf. durch hydraulische Gutachten) 
      • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, falls diese verwendet werden
      • Darlegung einer hochwasserangepassten Bauweise (siehe Hochwasserschutzfibel Bund, online abrufbar: https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/) und Vorlage des entsprechenden Formblattes der Kreisverwaltungsbehörde 
      • Angaben zum zeitlichen Bauablauf, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung des Hochwasserabflusses während der Bauzeit (Vorsorgemaßnahmen) 
      • Bei sensibler Nutzung (Altenheime, Kindergärten, o.ä.) und bei Industrie- und Gewerbeunternehmen: Vorlage eines Schutzkonzeptes und Schutzmaßnahmen bei Überschwemmungen
  • Übersichtslageplan, Maßstab 1:25.000
  • Detaillageplan, Maßstab in der Regel 1:2.500, ggf. auch kleiner / größer (IST- und PLAN-Situation)
  • Entwurfszeichnungen zum Vorhaben
  • Längs- und Querschnitte (der Wasserspiegel bei HQ100 ist einzutragen)
  • Plan mit Darstellung der Maßnahmen zum Retentionsraumausgleich
  • Volumenberechnung zum Retentionsraumausgleich
  • Ggf. landschaftspflegerischer Begleitplan (vorherige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde)

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung

Antragsteller
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung

2. Angaben zum Vorhaben
Allgemeine Angaben zum Eigentümer
Organisationsbezogene Daten

falls Eigentümer*in Juristische Person

Ihre persönlichen Daten

entweder als natürliche Eigentümer*in oder als Ansprechpartner*in bzw. Vertreter*in der juristischen Person

3. Beschreibung des Vorhabens

Antrag auf Genehmigung nach § 78 a WHG ist notwendig. Bitte Antrag auf Genehmigung nach § 78 a WHG einreichen

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung

4. Auskunft zur hochwasserangepassten Ausführung
Ausführung
I. Gebäudesicherheit

Die Beanspruchung durch die Gewässerströmung und die daraus resultierenden Strömungskräfte können zu Erosionen an Böschungen, zu Ausspülungen und zum Unterspülen von Fundamenten führen. Dies wird berücksichtigt 

II. Elektroninstallation, Heizung
III. Schutz des Gebäudes
1. Bauwerk liegt über dem HQ100 Wasserstand (Primäre Strategie: Ausweichen).
2. Teile des Gebäudes liegen unter dem HQ100 Wasserstand (Sekundäre Strategie: Widerstehen)
3. Teile des Gebäudes werden planmäßig geflutet (Strategie: Nachgeben), da die Maßnahmen unter Punkt 1. oder 2. nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisiert werden können. Schäden sind hierbei unvermeidlich und müssen minimiert werden.

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung

5. Vorsorgemaßnahmen, Hinweise und Unterschrift

Hinweise zur hochwasserangepassten Bauweise:

 

  • Die Belange des Hochwasserschutzes müssen in der Planung, in der Bauausführung und in der späteren Nutzung beachtet werden. 
  • Im konkreten Einzelfall können über die genannten Auskunftspunkte hinaus auch noch weitere Aspekte für eine hochwasserangepasste Ausführung relevant sein. Diese auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde nachzuweisen und umzusetzen liegt in der Verantwortung der Unterzeichnenden. 
  • Die Einhaltung der oben genannten Anpassungen an die Hochwassersituation kann Schäden im Hochwasserfall nie gänzlich ausschließen, insbesondere gibt das 100jährliche Hochwasser keinen Wasserhöchststand an. Es kann bei extremen Ereignissen auch zu höheren Wasserspiegeln kommen. 
  • Auch das richtige Verhalten im Hochwasserfall trägt zur Vermeidung und Minimierung von Schäden bei. 
  • Jedermann ist gesetzlich nach § 5 Abs. 2 WHG verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen.
  • Eine Elementarschadensversicherung ist abgeschlossen, die für Hochwasserschäden aufkommt. Wenn nein: Das Risiko einer Hochwassergefahr und daraus resultierende Schäden sind nicht abgedeckt. 
  • Ergänzende Ausführungen zu hochwasserangepassten Bauweisen und Handlungsempfehlungen sind in der Hochwasserschutzfibel  zu finden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an Gebäude, Bauweisen, Konstruktionen, Baumaterialien etc., aber auch aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen des Hochwassers (wie z. B. Dauer von Hochwasserereignissen, mögliche Vorwarnzeiten, Fließgeschwindigkeit) wird es keine Standardlösung geben, sondern immer unabhängig von der Bauweise und den Baumaterialien des Gebäudes auf die individuelle Situation angepasste Konzepte. 
  • Weitere Hinweise finden sich auch unter der Rubrik Hochwasser unter www.naturgefahren.bayern.de.
  • Über die aktuelle Hochwassersituation und über überschwemmungsgefährdete Gebiete können Sie sich auf den Internetseiten des Hochwassernachrichtendienstes (www.hnd.bayern.de) und des Informationsdienstes Überschwemmungsgefährdete Gebiete (www.iug.bayern.de) informieren. 

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung

Anlagen

Sofern Sie sich nicht mit Ihrem digitalen Personalausweis oder Ihrem ELSTER Zertifikat registriert haben ist folgender Hinweis für Sie relevant. 

 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag ausgedruckt und unterschrieben mit den Planunterlagen in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Wasserrecht und Naturschutz, einzureichen ist