FB 15 Verbraucherschutz 

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporte

gemäß Art. 17 Abs. 2 der VO (EG) 1/2005

Wenn Sie Wirbeltiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren möchten, benötigen Sie dazu grundsätzlich für Transporte über 65 km Reichweite eine Zulassung als Transportunternehmer und einen Befähigungsnachweis gem. Art. 17 VO (EG) Nr. 1/2005. 


Der Befähigungsnachweis stellt sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tiertransporten eingehalten werden und wird durch das Landratsamt Haßberge auf Antrag erteilt, wenn die erforderliche Sachkunde nachgewiesen wird. 


Bei Personen mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B. Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger) oder mit einem einschlägigen abgeschlossenen Hochschulstudium (z. B. im Bereich der Landwirtschaft oder Tiermedizin) wird davon ausgegangen, dass die erforderliche Sachkunde vorliegt, sofern der Berufsabschluss nach dem 5.1.2007 erworben wurde (§ 4 Tierschutztransportverordnung). Hierbei ist das jeweilige Zeugnis vorzulegen. 


Alle übrigen Personen ohne berufliche Ausbildung müssen einen entsprechenden Lehrgang mit anschließender von der zuständigen Behörde anerkannten Prüfung ablegen. 


Nach Eingang des Antrages und des Nachweises der entsprechenden Sachkunde (z.B. berufliche Qualifikation, erfolgreicher Abschluss des Sachkundelehrgangs) kann der Befähigungsnachweis ausgestellt werden. Der Befähigungsnachweis gilt unbefristet.

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporte

gemäß Art. 17 Abs. 2 der VO (EG) 1/2005

Antragsteller
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporte

gemäß Art. 17 Abs. 2 der VO (EG) 1/2005

Befähigung
Landwirt - mit regulärer 3-jähriger Ausbildung
Landwirt - mit Ausbildung im Rahmen des Bildungsprogrammes Landwirt (BiLa)
Landwirt - ohne Abschluss

Personen mit Erfahrungen im Umgang mit Tieren und im Tiertransport die aber nicht die Berufsbezeichnung Landwirt führen. 

Nichtlandwirt

Personen mit Erfahrungen im Umgang mit Tieren und im Tiertransport die aber nicht die Berufsbezeichnung Landwirt führen.