FB 15 Verbraucherschutz 

Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises

nach § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung und VO (EG) Nr. 1099/2009

Wer Tiere schlachtet oder tötet, muss über die notwendige Sachkunde verfügen. 


Für die berufsmäßige Schlachtung/Tötung von Tieren ist ein Sachkundenachweis gem. Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1099/2009 und § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung erforderlich. Dies gilt auch für die damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung, Ruhigstellung zum Zweck der Betäubung oder Tötung, Betäubung, Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung, Einhängung und Hochziehen, Entblutung).


Der Nachweis kann durch das Landratsamt Haßberge auf Antrag erteilt werden, wenn die erforderliche Sachkunde nachgewiesen wird. Die erforderliche Sachkunde kann durch eine abgeschlossene Berufsausbildung (Metzger/Fleischer mit Fachbereich Schlachten) oder die Teilnahme an einer anerkannten Schulung mit erfolgreicher Prüfung nachgewiesen werden. Informationen über anerkannte Schulungen finden Sie über das StMUV.

 

Voraussetzung ist, dass in den zurückliegenden 3 Jahren oder aktuell kein tierschutzrechtliches Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren anhängig ist oder war und kein Zwangsgeld zur Beseitigung festgestellter Verstöße gegen den Antragsteller festgesetzt wurde.


Nach Eingang des Antrages samt der erforderlichen Unterlagen und eines aktuellen Passfotos wird der Sachkundenachweis entsprechend ausgestellt.

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises

Antragsteller
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises

Sachkundenachweis
Handhabung und Pflege
Ruhigstellung
Einhängen und Hochziehen
Betäuben
Entbluten
Nachweise

Es ist notwendig, dass Sie ein aktuelles Passbild zeitnah bei der Behörde vorlegen. 

 

Veterinärwesen

Robert-Koch-Straße 2

97461 Hofheim i.UFr.