FB 15 Verbraucherschutz 

Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer

gemäß Art. 10 Abs. 1 bzw. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

Eine Zulassung als Transportunternehmer ist erforderlich für:

  1. gewerbliche Transportunternehmen (z.B. Viehtransportunternehmen)
  2. Landwirte, die ihre eigenen Tiere in ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von mehr als 50 Kilometer ab ihrem Betrieb transportieren.

 

Das Transportunternehmen benötigt eine Betriebsregistrierungsnummer („landwirtschaftliche Betriebsnummer“). Diese wird von der Landwirtschaftsverwaltung vergeben.

 

Jeder im Transportunternehmen tätige Fahrer bzw. Betreuer von Tiertransporten muss im Besitz eines Befähigungsnachweises für Tiertransporte sein. Die Befähigungsnachweise sind diesem Antrag als Anlage beizufügen. Sollte noch kein Befähigungsnachweis ausgestellt worden sein,  ist ein entsprechender Antrag „Befähigungsnachweis Tiertransport“ zu stellen.

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Für dieses Antragsformular ist zwingend eine Authentifizierung notwendig. Sofern Sie sich mittels Online-Ausweisfunktion oder ELSTER anmelden, können Sie das Formular vollständig digital ausfüllen und absenden. 

Sofern Sie sich nicht per Online-Ausweisfunktion oder ELSTER authentifizieren können oder möchten, klicken Sie hier auf "Ohne Bürgerkonto anmelden".

 

Sie können das Formular digital ausfüllen, müssen es am Ende aber ausdrucken, händisch unterschreiben und im Nachgang unterschrieben an das Landratsamt senden. 

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung erst erfolgen kann, sobald das unterschriebene Exemplar vorliegt. 

 

Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer

gemäß Art. 10 Abs. 1 bzw. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Betriebsangaben

Betriebsnummern für den Landkreis Haßberge werden vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Hofheim i.UFr.; Landgerichtsstraße 12, 97461 Hofheim i.UFr.  auf Antrag vergeben. Den Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer kann hier heruntergeladen werden.

Tiere und Personal
Angaben zu den Tieren
Angaben zum Personal

Person 1:

Für den Fahrer bzw. Betreuer von Tiertransporten ist der Befähigungsnachweis für Tiertransporte diesem Antrag beizufügen.

Betriebsangaben

Betriebsnummern für den Landkreis Haßberge werden vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Hofheim i.UFr.; Landgerichtsstraße 12, 97461 Hofheim i.UFr.  auf Antrag vergeben. Der Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer kann hier heruntergeladen werden.

Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer

gemäß Art. 10 Abs. 1 bzw. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

Zulassung
Zusätzliche Angaben für eine Zulassung des Typ 2

Fahrzeug

Erklärung - Selbstauskunft