Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Hinweis:

 

Für die Bearbeitung dieses Antrags sind folgende Informationen notwendig:

  1. Daten des Antragstellers, des Betreibers der Anlage sowie des Anlagenplaners/beauftragten Ingenieurbüros
  2. Daten zum Standort der Anlage und ggf. Informationen zu benachtbarten Grundstücken
  3. Geplante Inbetriebnahme und Kosten der Anlage oder Änderung
  4. Erforderlichen Zeichnungen, Lagepläne, Erläuterungen und sonstige Unterlagen

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Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Antragstellerin/Antragsteller
Unternehmensbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Art des Antrags
Antragsgegenstand
Grundstückseigentümer/in
Betreiber/in der Anlage
Anlagenplanung/ beauftragtes Ingenieurbüro

Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Standort des Vorhabens
Eigentümer/in der benachbarten Grundstücke

Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Inbetriebnahme
Kosten des Vorhabens

Hinweis:

 

Die Investitionskosten umfassen (inkl. der Umsatzsteuer) alle zu erbringenden Lieferungen, Arbeiten und sonstigen Leistungen einschließlich der Inanspruchnahme von Maschinen und sonstigen Geräten. Einzubeziehen sind auch etwaige Gründungskosten und Kosten für die Erdaushubarbeiten sowie die Aufwendungen für die Entwicklung und Vorplanung, für den Erwerb des unbebauten Grundstücks und des zum Betrieb der Anlage notwendigen Zubehörs. Ebenso sind ggf. die voraussichtlichen Kosten für eine Rekultivierung der Anlage nach (teilweiser) Stilllegung miteinzubeziehen.

Unterlagen

Hinweis: 

 

Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind. Die Unterlagen müssen insbesondere die nach den §§ 4a bis 4d der 9. BImSchV erforderlichen Angaben enthalten, bei UVP-pflichtigen Anlagen darüber hinaus zusätzlich einen UVP-Bericht, der die erforderlichen Angaben nach § 4e und der Anlage zur 9. BImSchV enthält. Es wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass vonseiten der Genehmigungsbehörde im Rahmen der fachlichen Prüfung des Antrages Unterlagen nachgefordert werden können (§ 10 Abs. 1 Satz 3 BImSchG).