Anzeige zur Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges

Wildhaltung gemäß Art. 20 a Bayerisches Naturschutzgesetz und § 11 Tierschutzgesetz sowie Art. 23 Bayerisches Jagdgesetz

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

 

Die Errichtung, die Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen, in denen Wild zu Jagdzwecken gehegt wird, sind genehmigungspflichtig; für sonstige Wildgehege gilt dies ab einer Mindestgröße von 10 ha.

 

Für den Antrag ist der Grundstückslageplan mit Flurnummern sowie Angaben über die Sachkunde (z.B. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahmean einem Sachkundelehrgang für Gehegewildhalter) erforderlich. Bitte halten Sie die entsprechenden Unterlagen bereit.


Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

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Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

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Anschrift des Geheges
Gehegefläche

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Verantwortliche Person für die Wildhaltung
Damwild
Rotwild
Sikawild
Muffelwild
Sonstiges Wild
Unterstand für das Gehegewild
Gehegeschütze

Zum Erlegen des Gehegewildes ist eine Schießerlaubnis nach dem Waffenrecht nötig. 

Hierzu müssen Sie einen weiteren Antrag stellen. 

Weitere Informationen finden Sie hier

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Unterlagen