Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl in Bayern

nach § 40 AwSV

Hinweise:

  • Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies dem Landkreis Haßberge , mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.
  • Die Anzeigepflicht gilt für alle Anlagen mit unterirdischen Lagerbehältern, in Risikogebieten auch für alle Anlagen mit oberirdischen Lagerbehältern, außerhalb von Risikogebieten für alle Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Lagervolumen.

Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten werden:

  • Bei Anlagen in Risikogebieten nach § 78b WHG muss ein Nachweis, dass keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen hochgeladen werden

 

Das Bürgerkonto ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Durch eine Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Antragstellung vollständig digital zu erledigen. Durch das Bürgerkonto haben Sie die Möglichkeit, sich online zu authentifizieren. Dadurch wird Ihre händische Unterschrift ersetzt. 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie hier auch ohne Login das Formular digital ausfüllen.

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Angaben zur Anlage und deren Behälter
Behälter
Text
Angaben zu den Sicherheitseinrichtungen der Anlage
Angaben zu den Rohrleitungen der Anlage

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Ermittlung der Gefährdungsstufe der Anlage nach § 39 AwSV